Deutsches Offshore-Industrie-Zentrum Cuxhaven

Baumaßnahme Hafenzubringer und  Brückenbau

Straßenbaumaßnahme Hafenzubringer / B73

B 73 mit Abbiegespur und Einmündung in das zukünftige Gewerbegebiet F 90
B 73 mit Abbiegespur und Einmündung in das zukünftige Gewerbegebiet F 90

Planerische Beschreibung

Der in der Planung betrachtete neu zu bauende Streckenabschnitt zwischen dem Offshore Hafengelände von Cuxhaven und der Bundesstraßen B73 liegt in der Gemarkung Groden und Altenbruch der Stadt Cuxhaven. Die B73 verläuft in Ost-/Westrichtung  von Hamburg bis Cuxhaven.

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Vorgeschichte der Planungen

Im Jahr 2002 entschied die Landesregierung auch den Hafen Cuxhaven als Entwicklungsstandort „Schwerpunkthafen Offshore-Windpark“ zu entwickeln.

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Anforderungen potentieller Gewerbebetriebe

Mit Beginn des Jahres 2023 wurden seitens der Stadt Cuxhaven auch mögliche Investoren, welche sich mit ihrer Produktion von Offshore-Produkten ansiedeln wollen, in die Planung mit einbezogen.

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Themen des öffentliche Interesses

Im Vorfeld gab es Voruntersuchungen über die geeignete Lage der neuen Hauptstraßentrasse. Sowohl der Verlauf auf der Fläche als auch der Ort und die Art der Anbindung an die B73 wurden in Varianten geprüft und mit dem Straßenbaulastträger vorbesprochen.

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Ausbaustandard: Entwurfs- und Betriebsmerkmale

Die Entwurfs- und Betriebsmerkmale der Hauptstraßentrasse kommen zum überwiegenden Teil aus den erhöhten Anforderungen, die sich aus der Nutzung der geplanten Gewerbefläche hinsichtlich Schwerlasttransporten und Schwerlastfahrzeuggeometrien wie folgt ergeben:

  • Schwerlasttransporte mit Gesamtmassen bis 5.000 t, Fahrzeugausmaße 10 m x 100 m, Lichtraum bis 20 m Breite innerhalb des Gewerbegebietes bis zur Kaikante 
Schleppkurve im Radiusbereich Schwerlasttransporte bis zu 5000 t
Schleppkurve im Radiusbereich Schwerlasttransporte bis zu 5000 t
  • Transport Windkraftflügellängen bis 120 m Länge über die B73
Schleppkurven im Einmündungsbereich B 73 bei Windkraftffügeln
Schleppkurven im Einmündungsbereich B 73 bei Windkraftffügeln

Verkehrssicherheit

Der Neubau des Hafenzubringers wird neben der Erschließung der Gewerbegebiete auch für den öffentlichen Verkehr wichtig werden. Die vorhandene Zufahrtsstraße mit der Brücke, angebunden an den Kreisverkehr B73 / A27 muss auf Grund ihres Zustandes in max. 10 Jahren erneuert werden. Das kann nur geschehen, wenn der Hafenverkehr zum Zeitpunkt der grundhaften Erneuerung der Brücke anders geleitet werden kann. 

Für die Nutzung des Hafenzubringers ist verkehrstechnisch zwischen der reinen öffentlichen Nutzung und der Nutzung für den Schwerlastverkehr (Sondernutzung) zu unterscheiden.

Im Normalfall erfolgt die Nutzung der Straße über den abmarkierten Teil der Fahrbahn.

Im Sonderfall bei der Befahrung mit Schwerlastfahrzeugen, muss der gesamte Hafenzubringer für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Dazu wird bei Fahrten von Windkraftflügeln über die B73 die Einfahrt und die B73 selbst in dem betreffenden Abschnitt gesperrt werden müssen. Bei Gewerblichen Transporten innerhalb des Gewerbegebietes reicht die Sperrung der Zufahrt von der B73 in den Hafenzubringer aus. In beiden Fällen ist aber immer eine Sperrung des öffentlichen Verkehrs von der Straße „An der Baumrönne“ auf dem Hafengelände notwendig.

 

Die Regelung zur Verkehrssperrung bei Nutzung der Trasse für die Hochlastschwertransporte erfolgt mit einer Lichtsignalanlage. In einer separaten Planung werden die technisch-organisatorischen Maßnahmen erarbeitet.


Entwässerung

Zur Erschließung gehört auch die Entwässerung der Verkehrsflächen mittels Gräben und Regenrückhaltebecken, die daher ebenfalls in den Geltungsbereich des Bebauungsplans 226 aufgenommen wurden. Für die Entwässerung der Straßenflächen wurde ein Entwäs-serungskonzept erstellt. Bestandteil der Planung sind neben den straßenbegleitenden Entwässerungsgräben auch ein Graben, der das anfallende Wasser nördlich entlang der Bahn nach Osten abführt. Dort wird ein Regenrückhaltebecken geplant. Die Entwässe-rungsplanung berücksichtigt, dass mit der 90. FNP-Änderung weitere Gewerbeflächen der Offshore-Hafenindustrie einer ordnungsgemäßen Entwässerung bedürfen. Insofern werden Planungsziele aus der 90. FNP-Änderung mit dem Bebauungsplan Nr. 226 in die verbindliche Bauleitplanung umgesetzt.