Diese neue Anbindung soll zum einen der Erschließung der Flächen der 90. Änderung des FNP (Flächennutzungsplan) dienen, als auch eine zweite Anbindung des Offshore-Hafens als Redundanz
zur bestehenden Brücke an der Neufelder Straße bieten, welche bisher die einzige Zufahrtsmöglichkeit zum Hafen aus südlicher Richtung der Bundesautobahn A 27 ist. So wurden in
Vorbereitung der Bauleitplanung Voruntersuchungen über die geeignete Lage einer neuen Erschließungsstraße angestellt.
Sowohl der Straßenverlauf als auch die Anschlusspunkteder neuen Straße wurden in Varianten geprüft. Der Anschlusspunkt an die B 73 wurde mit dem Straßenbaulastträger (Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbauund Verkehr) vorabgestimmt. Seitens der Behörde bestehen gegen die geplante Anbindung der neuen Straße an die B 73 keine grundsätzlichen Bedenken.


