Status Windenergie in Deutschland
Klima- und Energiepolitik
Durch den vom Menschen gemachten Ausstoß von Treibhausgasen wird die Erwärmung der Erde immer klarer erkennbar: die mittlere Temperatur der Erde ist in den letzten 100 Jahren um mehr als 0,6 Grad gestiegen - bei wachsendem Energieverbrauch mit steigender Tendenz.
Die Erderwärmung wird auch zukünftig verheerende Folgen für das Ökösystem haben. Vor diesem Hintergrund haben die internationalen und nationalen Industrieländer Klimaschutzvereinbarungen getroffen mit dem Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Anlässlich der UN-Klimakonvention ist im Jahr 1997 im Kyoto-Protokoll eine durchschnittliche Reduzierung der Treibhausemissionen von ca. 5% bis zum Jahr 2012 festgelegt worden. Für Deutschland wurde eine Reduktion um 40% bis zum Jahr 2020 beschlossen.
Durch diese neuen Anforderungen im Bereich des Klimaschutzes bedarf es auch einer Wende im Bereich der Energiegewinnung - heißt: der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieproduktion muss deutlich erhöhrt werden. Hier wies die Windenergie im letzten Jahrzehnt von allen Formen der Erneuerbaren Energien das höchste Leistungswachstum auf (Deutschland 2008: 23.903 MW).
Die Prognosen sagen voraus, dass sich der CO2-Reduktionsbeitrag der Windenergie durch ein weiteres starkes Wachstum - insbesondere im Offshore-Bereich - in den nächsten Jahren mehr als verdoppeln wird. Hierzu zählt auch der Bereich des Repowering (Ersetzen veralteter Anlagen durch neue, effizientere Technik).
Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der regenerativen Energiequellen an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 auf 30% zu steigern, wobei das größte Wachstum in den nächsten Jahren im Bereich der Offshore-Industrie liegen wird.
Für den ansteigenden Erfolg der Windindustrie und die starke Zunahme der Windenergienutzung an Land waren die bisherigen Rahmenbedingungen, die erstmals 1961 durch das Stromeinspeisegesetz festgelegt wurden, verantwortlich. Das StreG wurde 2000 durch das Erneuerbare Energien-Gesetz abgelöst.
Für den Bereich der Offshore-Industrie trat im Jahr 2006 das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz in Kraft, welches den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Netzanbingung der Offshore-Windparks verpflichtet - d.h. vom Umspannwerk auf See bis zum technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt.

